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Gebrauchtbootkauf und Bootsdokumente: Builder's Certificate, kurz "BC" genannt

Geschrieben von: Gottfried Herpel
Veröffentlicht auf 17 Januar 2020
Kategorie: Boating

Das Builder ́s Certificate wird von der Werft, in der das Boot / die Yacht gebaut

worden ist, ausgestellt und auf Wunsch bzw. auf bedingte Registeranforderung bei

Auslieferung der Yacht an den Importeur bzw. Händler oder in Ausnahmen auch

direkt an den Erstkäufer übergeben. Es weist den ersten Eigentümer des Bootes /

der Yacht mit dessen Namen und Anschrift aus.

 

Das BC enthält die wesentlichen Angaben zum Boot / zur Yacht, wie die genaue

Angabe des Herstellers, die Marke, das Modell, die Rumpfnummer (HIN = Hull

Identification Number), das Baujahr, den Bauort sowie gegebenenfalls weitere

technische Angaben zum Schiff wie die Größe (Länge und Breite), die Rumpfform

und Tonnage des Schiffs als auch den Typ und die Nummer(n) des verbauten

Motors bzw. der verbauten Motoren. Es umfasst alle relevanten Informationen, die

zur eindeutigen Identifizierung des Bootes / der Yacht dienlich sind. Es ist quasi die

Geburtsurkunde Ihres neuen Schiffes.

 

Die Schiffsbauwerft bzw. die Bootswerft (bei kleineren Schiffen) erstellt dieses BC

nur einmal. Das Builder's Certificate darf nicht mit dem CE Zertifikat oder der CE-

Konformitätserklärung verwechselt werden. Das CE Zertifikat wird zum Beispiel für

das Baumuster ausgestellt. Das Original dieses Zertifikates erhält der Hersteller. Die

CE-Konformitätserklärung (DoC = Declaration of Conformity) wird daraufhin für alle

Boote ausgestellt, die dann entsprechend diesem Baumuster gebaut und in Verkehr

gebracht werden. Sollte für das Boot noch keine CE-Zertifizierung erfolgt sein, so

muss dieses Boot in einem sogenannten PCA-Verfahren (Post Construction

Assessment) nachträglich zertifiziert werden. Die PCC Zertifizierung (Post Construction Certificates) darf nur eine zertifizierte Stelle durchführen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an E/M/S (European Institute for Maritime Services).

 

Jeder Eigner muss daher das Builders Certificate, unabhängig von der Registrierung

des Bootes / der Yacht, im Original an den nächsten Eigner übergeben. Zudem wird

bei jedem Eignerwechsel gemäß britischer Tradition ein sogenanntes "Bill of Sale"

erstellt.

 

 

Geschrieben von: Gottfried Herpel
Veröffentlicht auf 17 Januar 2020
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