Alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb und Segelboote, die mit einem Motor oder mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen ausgerüstet sind, dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie durch die zuständige Behörde zugelassen sind.
Segelboote hingegen ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen Sie nur registrieren lassen.
Was muss ich für die Zulassung beachten:
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Neue Boote müssen nach der EU-Sportbootrichtlinie zertifiziert sein.
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Der Maschinenantrieb muss den Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entsprechen (Nachweis durch Abgastypenprüfzertifikat).
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Das Fahrzeug darf einen Schallpegel von 72 Dezibel (dB) bei 25 Metern seitlichem Abstand nicht übersteigen.
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Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass es das Wasser nicht verunreinigen oder sich nachteilig auf den See auswirken kann. Die Beleuchtung muss den Bestimmungen entsprechen. Geeignete Rettungsmittel müssen an Bord sein.
Sie müssen die Zulassung Ihres Bootes bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Formulare finden Sie im Internet:
Ein Sachverständiger bestimmt Ort und Zeit der ersten Untersuchung. Er untersucht das gesamte Boot auf seine
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Tauglichkeit
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Betriebssicherheit und
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Ausrüstung.
Die Untersuchung findet bei jedem Wetter statt. Das Boot muss für die Untersuchung im Wasser liegen und in allen Teilen zugänglich sein. Der Sachverständige kann eine Probefahrt verlangen.
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Sie erhalten die Zulassungsurkunde, wenn bei der Untersuchung das Boot den Vorschriften entspricht.
Sie müssen zugelassene Boote alle drei Jahre von der zuständigen Stelle erneut untersuchen lassen (Nachuntersuchung).
Veränderungen, die sich auf die Angaben der Zulassungsurkunde auswirken, müssen Sie der Behörde innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie der Behörde innerhalb von zwei Wochen die Anschrift des Käufers oder der Käuferin und den künftigen Standort mitteilen.
Verlegen Sie den gewöhnlichen Aufenthalt Ihres Fahrzeuges in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde, müssen Sie innerhalb von zwei Monaten eine neue Zulassungsurkunde beantragen.